Ratgeber

Baumkontrolle nach Sturm: Was prüfen, was tun?

Kurz gesagtErst absichern, dann prüfen, dann dokumentieren. Bei akuter Gefahr den Notruf wählen, nicht selbst in die Krone steigen und alle Schäden mit Fotos und Datum festhalten. Eine Zusatzkontrolle nach dem Ereignis ergänzt die jährliche Regelkontrolle.

Sofort nach dem Sturm

  1. Gefahrenbereich sichern: Wege, Stellplätze und Spielflächen unter beschädigten Bäumen absperren.
  2. Bei akuter Gefahr Hilfe rufen: Droht ein Baum auf Menschen, Straße oder Gebäude zu stürzen, gehört das zum Notruf (112).
  3. Nicht selbst in die Krone steigen: Arbeiten an gebrochenen oder unter Spannung stehenden Bäumen sind gefährlich und gehören in die Hand von Fachleuten.

Was bei der Sichtkontrolle auffällt

Das ist eine anlassbezogene Zusatzkontrolle neben der jährlichen Regelkontrolle (Intervalle). Zeigen sich Hinweise auf einen Mangel, folgt eine eingehende Untersuchung (Baumgutachten).

Dokumentieren, damit es später belegbar ist

Die Checkliste Baumkontrolle und das Kontrollprotokoll helfen dabei. Im Paket Premium gehören Ereigniskontrolle nach Sturm und die Reaktion bei Gefahr im Verzug innerhalb von 48 Stunden dazu (Preise, Notfallmanagement).

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem Sturm alle Bäume kontrollieren?

Eine Pflicht für jedes Ereignis gibt es nicht pauschal. Nach schweren Stürmen ist eine zusätzliche Sichtkontrolle an genutzten Standorten sinnvoll, weil neue Schäden entstanden sein können.

Was tun, wenn ein Ast abgebrochen ist?

Bereich absperren, Foto machen, Schaden dokumentieren und die Kontrolle des Baums veranlassen. Bei Gefahr für Menschen den Notruf wählen.

Zahlt die Versicherung bei Sturmschäden durch Bäume?

Das richtet sich nach Ihrem Vertrag und dem Einzelfall. Melden Sie den Schaden zeitnah und lassen Sie Zusagen an Dritte vorher prüfen.

Wer entfernt den Baum oder Ast?

Gefahrenbeseitigung und Baumpflege gehören in fachkundige Hände. Baumregister führt Pflegemaßnahmen auf Wunsch mit eigenem Team aus (Baumpflege).

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (fll.de)
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-9 U 38/13 – regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Erkrankungen; bei Bäumen im privaten Bereich muss der Eigentümer nicht zwingend einen Fachmann beauftragen (Volltext)
  • Sicherheitshinweise: Notruf 112 bei akuter Gefahr für Menschen, Verkehr oder Gebäude

Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Anzahl der Liegenschaften und ungefähre Anzahl der Bäume genügen für eine erste Kalkulation.