Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch eine bundesweite Verordnung schreibt vor, wie oft ein Baum kontrolliert werden muss. Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall. Als fachlicher Maßstab dienen die FLL-Baumkontrollrichtlinien (aktuelle Ausgabe 2020). Sie arbeiten mit Intervallen, die vom Ergebnis der letzten Kontrolle abhängen: Bei unauffälligen Bäumen sind längere Abstände möglich (bis zu drei Jahre), bei auffälligen oder alten Bäumen müssen sie kürzer sein.
Die Tabelle ist eine praktische Einordnung und keine Rechtsvorgabe. Im Zweifel entscheidet eine fachkundige Person.
| Situation | Üblicher Takt |
|---|---|
| Junger, vitaler Baum, geringe Nutzung unter der Krone | längerer Abstand möglich, bis zu 3 Jahre nach FLL, wenn die letzte Kontrolle unauffällig war |
| Älterer Baum oder leichte Auffälligkeiten, normale Nutzung | etwa jährlich |
| Alter Baum mit Vorschäden an stark genutztem Standort (Zugang, Parkplatz, Spielfläche) | jährlich oder kürzer, mit eingehender Untersuchung bei Verdacht |
| Nach Sturm, Starkregen, Schneebruch oder Bauarbeiten | zusätzliche Kontrolle nach dem Ereignis |
Drei Angaben genügen. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen. Das Ergebnis ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsvorgabe.
Bei mehreren Objekten geht ein Termin leicht unter. Das Fristenmanagement im digitalen Baumregister zeigt je Baum, wann die nächste Kontrolle fällig ist. Im Paket Control findet die Regelkontrolle jährlich vor Ort statt, im Paket Premium kommt die Ereigniskontrolle nach Sturm dazu. Die rechtlichen Grundlagen erklärt Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.
Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. Üblich ist für Bäume mit normaler Nutzung etwa eine Regelkontrolle pro Jahr. Bei unauffälligen jungen Bäumen können die FLL-Richtlinien längere Abstände zulassen, bei alten oder geschädigten Bäumen sind kürzere nötig.
Ältere Rechtsprechung ging häufig davon aus. Neuere Entscheidungen verlangen es nicht generell, sondern stellen auf Alter, Zustand und Standort des Baums ab.
Nach Sturm oder anderen Extremereignissen ist eine zusätzliche Kontrolle sinnvoll, weil Schäden entstehen können, die bei der Regelkontrolle noch nicht vorhanden waren.
Für Bäume im privaten Bereich hat das OLG Düsseldorf eine eigene Sichtkontrolle des Eigentümers genügen lassen. Bei größeren Beständen oder Auffälligkeiten ist eine fachkundige Kontrolle ratsam, die Sie auch bei Baumregister buchen können.
Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Anzahl der Liegenschaften und ungefähre Anzahl der Bäume genügen für eine erste Kalkulation.