Ratgeber

Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden? Intervalle nach FLL und Rechtsprechung

Kurz gesagtEin festes gesetzliches Intervall gibt es nicht. Als Takt für Bäume mit normaler Nutzung gilt etwa einmal jährlich. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 lassen bei unauffälligen Bäumen längere Abstände zu (bis zu drei Jahre), bei alten oder geschädigten Bäumen müssen sie kürzer sein. Nach Sturm kommt eine Zusatzkontrolle dazu.

Ein festes Intervall steht nicht im Gesetz

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch eine bundesweite Verordnung schreibt vor, wie oft ein Baum kontrolliert werden muss. Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall. Als fachlicher Maßstab dienen die FLL-Baumkontrollrichtlinien (aktuelle Ausgabe 2020). Sie arbeiten mit Intervallen, die vom Ergebnis der letzten Kontrolle abhängen: Bei unauffälligen Bäumen sind längere Abstände möglich (bis zu drei Jahre), bei auffälligen oder alten Bäumen müssen sie kürzer sein.

Was Gerichte dazu gesagt haben

Faustregel zur Orientierung

Die Tabelle ist eine praktische Einordnung und keine Rechtsvorgabe. Im Zweifel entscheidet eine fachkundige Person.

SituationÜblicher Takt
Junger, vitaler Baum, geringe Nutzung unter der Kronelängerer Abstand möglich, bis zu 3 Jahre nach FLL, wenn die letzte Kontrolle unauffällig war
Älterer Baum oder leichte Auffälligkeiten, normale Nutzungetwa jährlich
Alter Baum mit Vorschäden an stark genutztem Standort (Zugang, Parkplatz, Spielfläche)jährlich oder kürzer, mit eingehender Untersuchung bei Verdacht
Nach Sturm, Starkregen, Schneebruch oder Bauarbeitenzusätzliche Kontrolle nach dem Ereignis

Intervall-Check (Orientierung)

Drei Angaben genügen. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen. Das Ergebnis ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsvorgabe.

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Welche Kontrollarten es gibt

Fristen nicht vergessen: so lässt es sich organisieren

Bei mehreren Objekten geht ein Termin leicht unter. Das Fristenmanagement im digitalen Baumregister zeigt je Baum, wann die nächste Kontrolle fällig ist. Im Paket Control findet die Regelkontrolle jährlich vor Ort statt, im Paket Premium kommt die Ereigniskontrolle nach Sturm dazu. Die rechtlichen Grundlagen erklärt Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich meine Bäume kontrollieren?

Ein gesetzliches Intervall gibt es nicht. Üblich ist für Bäume mit normaler Nutzung etwa eine Regelkontrolle pro Jahr. Bei unauffälligen jungen Bäumen können die FLL-Richtlinien längere Abstände zulassen, bei alten oder geschädigten Bäumen sind kürzere nötig.

Muss ich zweimal im Jahr kontrollieren, belaubt und unbelaubt?

Ältere Rechtsprechung ging häufig davon aus. Neuere Entscheidungen verlangen es nicht generell, sondern stellen auf Alter, Zustand und Standort des Baums ab.

Was ist mit Kontrollen nach einem Sturm?

Nach Sturm oder anderen Extremereignissen ist eine zusätzliche Kontrolle sinnvoll, weil Schäden entstehen können, die bei der Regelkontrolle noch nicht vorhanden waren.

Wer darf Bäume kontrollieren?

Für Bäume im privaten Bereich hat das OLG Düsseldorf eine eigene Sichtkontrolle des Eigentümers genügen lassen. Bei größeren Beständen oder Auffälligkeiten ist eine fachkundige Kontrolle ratsam, die Sie auch bei Baumregister buchen können.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (fll.de)
  • OLG Frankfurt am Main (Entscheidung 2023) – eine generelle halbjährliche Kontrolle von Straßenbäumen ist nicht erforderlich, bei besonderen Umständen wie Alter oder sichtbarer Erkrankung ist aber genauer hinzusehen (beck-aktuell)
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-9 U 38/13 – regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Erkrankungen; bei Bäumen im privaten Bereich muss der Eigentümer nicht zwingend einen Fachmann beauftragen (Volltext)
  • Armin Braun, Aktuelle Rechtsprechung in Verbindung mit den FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020, Vortrag 2021 (PDF)
  • § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Eigentum und anderen Rechten)

Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Anzahl der Liegenschaften und ungefähre Anzahl der Bäume genügen für eine erste Kalkulation.