Siegel

Siegel für Mitglieder und Partner von Baumregister.

Zwei Siegel, zwei Bedeutungen: Mitglieder führen ihren Baumbestand mit Baumregister. Partner sind ausgewählte Fachbetriebe, die unsere Aufnahmekriterien erfüllen und nachweisen.

Siegel: Mitglied im Baumregister

Mitglied im Baumregister

Das Siegel erhalten alle Nutzer des Baumregister-Portals. Mitglied ist, wer seinen Baumbestand im Portal führt und damit zu einem sicheren und nachhaltigen Baumbestand beiträgt — durch regelmäßige Kontrolle, nachvollziehbare Dokumentation und vorausschauende Pflege. Das Siegel zeigt Auftraggebern, Eigentümern und Bürgern: Hier wird Verantwortung für Bäume digital und nachvollziehbar wahrgenommen.

  • Voraussetzung: aktiver Vertrag über das Baumregister-Portal
  • Nutzung für die Dauer des Vertrags
  • Das Siegel erhalten Sie nach Vertragsabschluss per persönlichem Download-Link
Siegel: Partner von Baumregister

Partner von Baumregister

Das Siegel erhalten ausgewählte Fachbetriebe aus dem deutschlandweiten Baumregister-Netzwerk. Sie übernehmen Kontrolle, Pflege und Instandhaltung von Baumbeständen vor Ort und haben in einer Prüfung nachgewiesen, dass sie unsere Aufnahmekriterien erfüllen. Baumregister wählt die Betriebe selbst aus; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

  • Voraussetzung: Aufnahme in das Netzwerk nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise
  • Befristet, mit erneuter Prüfung vor Ablauf
  • Das Siegel erhalten Sie nach Aufnahme per persönlichem Download-Link

Was wir bei Partnerbetrieben prüfen

Sechs Prüfbereiche bilden die Grundlage für das Partner-Siegel. Die konkreten Anforderungen je Bereich stellen wir interessierten Betrieben im Aufnahmeverfahren vor.

Fachliche Qualifikation

Nachweisbare Qualifikation für Baumkontrolle bzw. Baumpflege.

Versicherungsschutz

Betriebs- und Haftpflichtversicherung.

Arbeitssicherheit

Sicheres Arbeiten im Betrieb und am Einsatzort.

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Arbeitsweise und Schutz des Baumbestandes.

Referenzen

Nachvollziehbare Erfahrung aus vergleichbaren Aufträgen.

Digitale Nachweisführung

Bereitschaft, Nachweise digital im Baumregister zu führen.

So werden Sie Partner von Baumregister

1

Anfrage

Sie fragen die Partnerschaft über unser Kontaktformular an.

2

Nachweise

Sie reichen Ihre Nachweise zu den sechs Prüfbereichen ein.

3

Prüfung

Wir prüfen die Nachweise anhand unserer Kriterien.

4

Aufnahme

Bei Erfolg nehmen wir Sie auf und senden Ihnen das Siegel.

Das Partner-Siegel ist befristet. Vor Ablauf werden die Nachweise erneut geprüft.

Häufige Fragen

Wer darf das Siegel verwenden?

Das Siegel „Mitglied im Baumregister“ dürfen alle Nutzer führen, die einen aktiven Zugang zum Baumregister-Portal haben. Das Siegel „Partner von Baumregister“ ist ausgewählten Fachbetrieben vorbehalten, die in das deutschlandweite Baumregister-Netzwerk aufgenommen wurden.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied werden Sie mit einem Zugang zum Baumregister-Portal. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an — wir klären gemeinsam Bestand, Standorte und Umfang und richten Ihren Zugang ein.

Wie werde ich Partner?

Fragen Sie die Partnerschaft über unser Kontaktformular an. Anschließend reichen Sie Nachweise zu den sechs Prüfbereichen ein, wir prüfen sie und entscheiden über die Aufnahme in das Netzwerk. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Nach erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie das Siegel.

Welche Kriterien gelten für Partner?

Wir prüfen sechs Bereiche: fachliche Qualifikation, Versicherungsschutz, Arbeitssicherheit, nachhaltige Arbeitsweise und Schutz des Baumbestandes, Referenzen sowie die Bereitschaft zur digitalen Nachweisführung. Die konkreten Anforderungen je Bereich stellen wir interessierten Betrieben im Aufnahmeverfahren vor.

Wie erhalte ich das Siegel?

Nach Vertragsabschluss bzw. Aufnahme in das Netzwerk senden wir Ihnen einen persönlichen Download-Link mit den Dateien und einer kurzen Anleitung zur Einbindung. Das Siegel steht nicht zum freien Download bereit.

Wie lange gilt das Partner-Siegel?

Das Partner-Siegel ist befristet. Vor Ablauf prüfen wir die Nachweise erneut. Werden die Kriterien nicht mehr erfüllt oder die Nachweise nicht erneuert, endet das Nutzungsrecht.

Was darf ich mit dem Siegel tun – und was nicht?

Sie dürfen das Siegel auf Ihrer Website, in Angeboten und in Präsentationen zeigen und auf diese Seite verlinken. Nicht erlaubt sind Änderungen an Farben, Proportionen oder Text sowie die Weitergabe an Dritte. Bei Verstößen kann die Nutzung untersagt werden.

Ist das Siegel ein Zertifikat?

Nein, nicht im Sinne einer Zertifizierung durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle. Das Partner-Siegel beruht auf den Aufnahmekriterien von Baumregister, die wir anhand von Nachweisen prüfen. Das Mitglieder-Siegel zeigt die Zugehörigkeit zum Baumregister, keine Prüfung.

Was passiert, wenn der Vertrag oder die Partnerschaft endet?

Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag bzw. der Partnerschaft. Das Siegel ist dann von der Website und aus allen Unterlagen zu entfernen.

Mitglied werden oder Partnerschaft anfragen

Wir klären gemeinsam, welches Siegel zu Ihnen passt und wie der Einstieg aussieht.