Kurz gesagtEin Baumgutachten ist nötig, wenn die Sichtkontrolle konkrete Hinweise auf einen Mangel zeigt, der sich ohne genauere Untersuchung nicht beurteilen lässt, oder wenn über Erhalt oder Fällung zu entscheiden ist. Vor einer Fällung gelten Schonzeit (1. März bis 30. September) und gegebenenfalls die Baumschutzsatzung.
Wann ein Gutachten nötig wird
- Konkreter Mangelverdacht: Pilzbefall, Höhlungen, große Risse, Schiefstand oder starkes Totholz, die sich bei der Sichtkontrolle nicht abschließend beurteilen lassen.
- Entscheidung über Erhalt oder Fällung: Wenn Kosten, Sicherheit und Nutzen abzuwägen sind.
- Nach Schadensereignissen: Zur Klärung von Ursache und Verantwortung.
In der Systematik der FLL-Baumkontrollrichtlinien ist das die eingehende Untersuchung: Sie folgt, wenn die Regelkontrolle Hinweise auf einen Mangel liefert.
Welche Verfahren zum Einsatz kommen
| Verfahren | Wofür |
| Eingehende Sichtprüfung mit Hilfsmitteln | Genauer Blick auf Stamm, Wurzelanlauf und Krone, auch mit Schallhammer oder Sonde |
| Bohrwiderstandsmessung | Erkennen von Fäule und Hohlräumen im Holz |
| Schalltomografie | Bildhafte Darstellung der Holzstruktur im Stammquerschnitt |
| Zugversuch | Beurteilung der Standsicherheit |
Welches Verfahren passt, entscheidet die untersuchende Fachperson nach dem Befund.
Was ein Gutachten enthält
Befund, Bewertung und Empfehlung: erhalten, pflegen, beobachten oder fällen, jeweils mit Frist. Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist nicht in jedem Fall geschützt. Achten Sie auf nachweisbare Qualifikation und Erfahrung.
Vor einer Fällung klären
- Schonzeit: Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (Schonzeit für Gehölze vom 1. März bis 30. September) dürfen Bäume außerhalb des Waldes in dieser Zeit grundsätzlich nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Bei Gefahr für Menschen gelten besondere Regeln, im Zweifel die Naturschutzbehörde fragen.
- Baumschutzsatzung: Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und verlangen eine Genehmigung. Die Satzung Ihrer Gemeinde prüfen, bevor etwas gefällt wird.
- Genehmigungsmanagement: Baumregister übernimmt Fällantrags- und Genehmigungsmanagement im Paket Premium oder als Zusatz zu Control (Preise).
Kosten
Gutachten, Fällungen und Ersatzpflanzungen sind nicht in den Jahrespaketen enthalten und werden gesondert abgerechnet (Was kostet eine Baumkontrolle?). Die Höhe hängt von Verfahren, Aufwand und Zugänglichkeit ab.
Häufige Fragen
Wann brauche ich ein Baumgutachten?
Wenn die Sichtkontrolle Hinweise auf einen Mangel zeigt, den man ohne genauere Untersuchung nicht beurteilen kann, oder wenn über Erhalt oder Fällung entschieden werden muss.
Darf ich einen Baum im Sommer fällen?
Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes grundsätzlich nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Für Gefahrenfälle und Ausnahmen ist die zuständige Behörde anzusprechen.
Brauche ich eine Genehmigung für die Fällung?
Häufig ja, wenn eine Baumschutzsatzung der Gemeinde gilt. Prüfen Sie vorab die Satzung und stellen Sie bei Bedarf einen Fällantrag.
Was kostet ein Baumgutachten?
Das hängt vom Verfahren und Aufwand ab. Bei Baumregister wird es gesondert zu den Jahrespaketen angeboten und abgerechnet.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (fll.de)
- § 39 Abs. 5 BNatSchG (Schonzeit für Gehölze vom 1. März bis 30. September)
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-9 U 38/13 – regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Erkrankungen; bei Bäumen im privaten Bereich muss der Eigentümer nicht zwingend einen Fachmann beauftragen (Volltext)
Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.