Die Regelkontrolle ist die planmäßige Sichtkontrolle. Die eingehende Untersuchung folgt bei konkretem Mangelverdacht und nutzt zusätzliche Verfahren.
Nein. Sie ist ein anerkanntes Fachregelwerk und dient Gerichten und Praxis als fachlicher Maßstab.
Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Anzahl der Liegenschaften und ungefähre Anzahl der Bäume genügen für eine erste Kalkulation.