Ratgeber
Baumkontrolle für Hausverwaltungen und WEG: Praxisleitfaden
Kurz gesagtDie Verantwortung liegt bei den Eigentümern, die Verwaltung organisiert meist die Umsetzung. Entscheidend sind ein festgelegtes Intervall, eine nachvollziehbare Dokumentation und ein Bericht, der Fristen und Maßnahmen zeigt.
Wer entscheidet und wer führt aus?
Verantwortlich bleiben die Eigentümer. Bei Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft, die Verwaltung organisiert häufig die Umsetzung. Was die Verwaltung konkret schuldet, steht im Verwaltervertrag und in der Teilungserklärung. Wer Kontrolle und Pflege an Dienstleister vergibt, bleibt zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung verpflichtet (siehe Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen).
Der Jahresablauf in fünf Schritten
- Bestand und Risiken je Objekt klären: Bäume erfassen, Nutzung unter der Krone einordnen.
- Kontrollintervall festlegen: meist jährlich, bei Auffälligkeiten kürzer (Intervalle).
- Kontrolle beauftragen oder durchführen und dokumentieren.
- Maßnahmen beschließen und Fristen setzen, Gefahr im Verzug sofort.
- Nach Sturm zusätzlich nachsehen (Baumkontrolle nach Sturm).
Was in den Bericht an Eigentümer und Beirat gehört
- Zahl der Bäume je Liegenschaft und Datum der letzten Kontrolle
- Auffälligkeiten mit Priorität und Frist
- Erledigte und offene Maßnahmen
- Voraussichtliche Kosten und Zeitpunkt der nächsten Kontrolle
Fragen an einen Dienstleister vor der Beauftragung
- Wer kontrolliert, mit welcher Qualifikation und Erfahrung?
- Wie sieht der Bericht aus, und wie lange wird er aufbewahrt?
- Wie schnell wird auf dringliche Befunde reagiert?
- Gibt es einen festen Ansprechpartner?
- Was ist im Preis enthalten, und was wird gesondert abgerechnet?
Baumregister bündelt das für Verwaltungen im Portfolio-Überblick: alle Objekte an einem Ort, Fristen je Baum, ein fester Ansprechpartner im Paket Premium und der Nachweis auf Knopfdruck. Die Preise stehen unter Was kostet eine Baumkontrolle?, praktische Vorlagen finden Sie kostenlos zum Download.
Häufige Fragen
Wer ist für die Bäume einer Eigentümergemeinschaft verantwortlich?
Zuständig sind die Eigentümer gemeinsam. Die Verwaltung übernimmt häufig die Organisation, soweit Verwaltervertrag und Teilungserklärung das vorsehen.
Muss die Eigentümerversammlung die Baumkontrolle beschließen?
Das hängt vom Einzelfall und den internen Regelungen ab. Sinnvoll ist ein dokumentierter Beschluss über Kontrollumfang, Intervall und Budget.
Was gehört in die Dokumentation?
Baum, Datum, Befund, Foto, Einschätzung, Maßnahme und Frist. Nur so lässt sich später belegen, dass kontrolliert und reagiert wurde.
Kann ich mehrere Objekte in einem Konto führen?
Ja. Jede Liegenschaft erhält bei Baumregister einen getrennten Bereich mit eigenem Zugriff und eigenen Berichten.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Eigentum und anderen Rechten)
- BGH, Urteil vom 08.10.2004, Az. V ZR 84/04 – Grundstückseigentümer müssen im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht (Fundstelle)
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-9 U 38/13 – regelmäßige Kontrolle auf Schäden und Erkrankungen; bei Bäumen im privaten Bereich muss der Eigentümer nicht zwingend einen Fachmann beauftragen (Volltext)
- FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (fll.de)
Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.