Ein Baumkataster ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist die Verkehrssicherungspflicht für Bäume an öffentlich zugänglichen Flächen, und die Kommune muss im Streitfall zeigen können, wann ein Baum zuletzt kontrolliert wurde und was daraus folgte. Ein Baumkataster ist das Werkzeug, mit dem sich das belegen lässt. Welche Landesregeln und Satzungen für Straßen- und Grünflächenbäume gelten, hängt vom Bundesland und von der Gemeinde ab.
| Angabe | Wozu sie dient |
|---|---|
| Eindeutige Baum-Nummer | Jeder Baum ist über Jahre und Ämter hinweg eindeutig zuordenbar |
| Standort mit Koordinaten oder Kartenpunkt | Auffinden vor Ort, Auswertung nach Fläche und Zuständigkeit |
| Baumart, Alter oder Stammumfang, Höhe | Einschätzung von Alterungsphase und Risiko |
| Zustand und Befunde je Kontrolle | Verlauf nachvollziehen, Veränderungen erkennen |
| Kontrolldatum und Kontrolleur | Nachweis der Regelkontrolle |
| Maßnahme, Frist und Erledigung | Zeigt, dass auf Befunde reagiert wurde |
| Fotos und Dokumente | Belege für Befund, Genehmigung oder Gutachten |
Das digitale Baumregister deckt diese Punkte ab. Die Übersicht für Gemeinden steht unter Für Kommunen, die Preise unter Was kostet eine Baumkontrolle?.
Nein, ein Baumkataster ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Pflicht ist die Verkehrssicherungspflicht, und das Kataster ist das gängige Mittel, sie nachvollziehbar zu erfüllen.
Eindeutige Baum-Nummer, Standort, Baumart und Maße, Zustand je Kontrolle, Kontrolldatum, Maßnahmen mit Frist sowie Fotos und Dokumente.
Ja, bei Baumregister lassen sich Zuständigkeiten und Zugriffsrechte je Fläche oder Amt trennen.
Bestehende Listen und Auszüge lassen sich in der Regel zusammenführen. Wie viel Aufwand das ist, hängt von Qualität und Format der Altdaten ab.
Stand: 05.11.2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Anzahl der Liegenschaften und ungefähre Anzahl der Bäume genügen für eine erste Kalkulation.